Kinder- und Jugendpsychotherapie
Als approbierte Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeutin biete ich in Berlin ambulante Psychotherapie (bis maximal 21 Jahre) im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie an. Die Gründe für seelisches Leid können sehr unterschiedlich sein. Besonders Kinder und Jugendliche stehen tagtäglich vielseitigen, gesellschaftlichen Herausforderungen gegenüber, die sie nur bedingt beeinflussen können, und deren Bewältigung eine enorme Anpassungsleistung von ihnen erfordert. Im Gegensatz zu Erwachsenen sind bei Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten, ihre Umwelt aktiv mitzugestalten, deutlich stärker begrenzt. Kinder und Jugendliche bewegen sich daher in einem ständigen Spannungsfeld, einerseits notwendige Entwicklungsschritte zu gehen und ihre inneren Stärken bestmöglich auszubilden, andererseits jedoch den Anforderungen ihrer sozialen Umwelt gerecht zu werden.
Wird dieses Spannungsfeld zu groß, kann es zu einer Dysbalance kommen, die das eigene emotionale Befinden beeinträchtigt und die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten einengen und erschweren kann. Hier ist eine frühzeitige Entlastung für die Betroffenen notwendig, um diesen einen gesunden Reifungsprozess zu ermöglichen.
Meine klinische Erfahrung in der Kinder-und Jugendlichenpsychiatrie hat mich gelehrt, vor einer Behandlung mir zunächst ein umfassendes Bild der psychischen Situation des Kindes oder des Jugendlichen zu machen, um so ein tiefer gehendes Verständnis für den Klienten zu entwickeln, was ein gezielteres Eingehen auf dessen individuelle Bedürfnisse ermöglicht. Dies muss nicht immer in Form einer Einzelpsychotherapie erfolgen. Auch Hilfen wie Elternberatung oder andere Therapieformen können im Einzelfall angezeigt sein.
Wird dieses Spannungsfeld zu groß, kann es zu einer Dysbalance kommen, die das eigene emotionale Befinden beeinträchtigt und die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten einengen und erschweren kann. Hier ist eine frühzeitige Entlastung für die Betroffenen notwendig, um diesen einen gesunden Reifungsprozess zu ermöglichen.
Meine klinische Erfahrung in der Kinder-und Jugendlichenpsychiatrie hat mich gelehrt, vor einer Behandlung mir zunächst ein umfassendes Bild der psychischen Situation des Kindes oder des Jugendlichen zu machen, um so ein tiefer gehendes Verständnis für den Klienten zu entwickeln, was ein gezielteres Eingehen auf dessen individuelle Bedürfnisse ermöglicht. Dies muss nicht immer in Form einer Einzelpsychotherapie erfolgen. Auch Hilfen wie Elternberatung oder andere Therapieformen können im Einzelfall angezeigt sein.
Therapiekosten:
Selbstzahler:
Eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Ihr Kind die Therapie ohne weitere Wartezeiten beginnen kann und die von Ihnen bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassenunterlagen gespeichert sind, auch ist die vorherige Konsultation des Haus-oder Kinderarztes nicht erforderlich.
Mein Honorar wird Ihnen in Form einer Privatrechnung berechnet. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutisch fundierte Einzelsitzung á 50 Minuten Dauer gemäß diesen Vorgaben 100.55€.
Private Krankenversicherung:
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung vollständig übernommen. Abhängig von Ihrer Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif kann jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. Es ist daher sinnvoll, dass Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse abklären, ob Ihr abgeschlossener Tarif eine Kostenerstattung für Psychotherapie vorsieht, wie viele Therapiestunden übernommen werden und welche Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie für Ihr Kind beachtet werden müssen.
Die Abrechnung einer Einzelsitzung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von privaten Kassen und Beihilfestellen anerkannt wird.
Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutisch fundierte Einzelsitzung á 50 Minuten Dauer gemäß diesen Vorgaben 100.55€.
Eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Ihr Kind die Therapie ohne weitere Wartezeiten beginnen kann und die von Ihnen bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassenunterlagen gespeichert sind, auch ist die vorherige Konsultation des Haus-oder Kinderarztes nicht erforderlich.
Mein Honorar wird Ihnen in Form einer Privatrechnung berechnet. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutisch fundierte Einzelsitzung á 50 Minuten Dauer gemäß diesen Vorgaben 100.55€.
Private Krankenversicherung:
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung vollständig übernommen. Abhängig von Ihrer Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif kann jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. Es ist daher sinnvoll, dass Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse abklären, ob Ihr abgeschlossener Tarif eine Kostenerstattung für Psychotherapie vorsieht, wie viele Therapiestunden übernommen werden und welche Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie für Ihr Kind beachtet werden müssen.
Die Abrechnung einer Einzelsitzung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von privaten Kassen und Beihilfestellen anerkannt wird.
Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutisch fundierte Einzelsitzung á 50 Minuten Dauer gemäß diesen Vorgaben 100.55€.
Kontakt
Kontaktieren Sie mich und benennen Sie Ihr Anliegen, dann werde ich mich persönlich bei Ihnen bezüglich einer weiteren Abklärung und ggf. Terminabsprache zurückmelden.