Kinder- und JugendpsychotherapieAls approbierte Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeutin biete ich in Berlin ambulante Psychotherapie (bis maximal 21 Jahre) im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie an.
Die Psychotherapie kann nur innerhalb der Praxisräume und nur im Rahmen eines kontinuierlichen Prozesses durchgeführt werden. Im Gegensatz zu meinen übrigen Angeboten ist dies daher online nicht möglich. Sollten Sie Fragen hierzu haben, ist dies jedoch selbstverständlich auch online möglich. Wozu eine Psychotherapie?Die Gründe für seelisches Leid können sehr unterschiedlich sein. Besonders Kinder und Jugendliche stehen tagtäglich vielseitigen, gesellschaftlichen Herausforderungen gegenüber, die sie nur bedingt beeinflussen können, und deren Bewältigung eine enorme Anpassungsleistung von ihnen erfordert. Im Gegensatz zu Erwachsenen sind bei Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten, ihre Umwelt aktiv mitzugestalten, deutlich stärker begrenzt. Kinder und Jugendliche bewegen sich daher in einem ständigen Spannungsfeld, einerseits notwendige Entwicklungsschritte zu gehen und ihre inneren Stärken bestmöglich auszubilden, andererseits jedoch den Anforderungen ihrer sozialen Umwelt gerecht zu werden.
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Wird dieses Spannungsfeld zu groß, kann es zu einer Dysbalance kommen, die das eigene emotionale Befinden beeinträchtigt und die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten einengen und erschweren kann. Hier ist eine frühzeitige Entlastung für die Betroffenen notwendig, um diesen einen gesunden Reifungsprozess zu ermöglichen.
Im Gegensatz zu den meisten Erwachsenen nehmen jüngere Kinder einen vorhandenen Leidensdruck häufig nicht als solchen wahr, sondern reagieren mit somatischen Beschwerden oder mit Verhaltensauffälligkeiten. Hier ist es von großer Bedeutung, dass das Umfeld des Kindes aufmerksam und sensibel auf dessen emotionale Veränderungen achtet und gegebenenfalls unterstützende Schritte einleitet.
Meine klinische Erfahrung in der Kinder-und Jugendlichenpsychiatrie hat mich gelehrt, vor einer Behandlung mir zunächst ein umfassendes Bild der psychischen Situation des Kindes oder des Jugendlichen zu machen, um so ein tiefer gehendes Verständnis für den Klienten zu entwickeln, was ein gezielteres Eingehen auf dessen individuelle Bedürfnisse ermöglicht. Dies muss nicht immer in Form einer Einzelpsychotherapie erfolgen. Auch Hilfen wie Elternberatung oder andere Therapieformen können im Einzelfall angezeigt sein.
Im Gegensatz zu den meisten Erwachsenen nehmen jüngere Kinder einen vorhandenen Leidensdruck häufig nicht als solchen wahr, sondern reagieren mit somatischen Beschwerden oder mit Verhaltensauffälligkeiten. Hier ist es von großer Bedeutung, dass das Umfeld des Kindes aufmerksam und sensibel auf dessen emotionale Veränderungen achtet und gegebenenfalls unterstützende Schritte einleitet.
Meine klinische Erfahrung in der Kinder-und Jugendlichenpsychiatrie hat mich gelehrt, vor einer Behandlung mir zunächst ein umfassendes Bild der psychischen Situation des Kindes oder des Jugendlichen zu machen, um so ein tiefer gehendes Verständnis für den Klienten zu entwickeln, was ein gezielteres Eingehen auf dessen individuelle Bedürfnisse ermöglicht. Dies muss nicht immer in Form einer Einzelpsychotherapie erfolgen. Auch Hilfen wie Elternberatung oder andere Therapieformen können im Einzelfall angezeigt sein.
Ihr Weg zu mir:
Die Therapiesitzungen führe ich in den Praxisräumen in der Kienitzer Str. 110 in Berlin Neukölln statt.
Ca. 3 Minuten von der U-Bahn U8 Leinestraße (Ausgang Hermannstraße, Okerstraße), ca. 6 Minuten von der U-Bahn U8 Boddinstr. (Ausgang Selchower Str.); ca. 4 Minuten bis Bushaltestelle Herrfurthstraße (Bus 104/166).
Ca. 3 Minuten von der U-Bahn U8 Leinestraße (Ausgang Hermannstraße, Okerstraße), ca. 6 Minuten von der U-Bahn U8 Boddinstr. (Ausgang Selchower Str.); ca. 4 Minuten bis Bushaltestelle Herrfurthstraße (Bus 104/166).
Therapiekosten:
Selbstzahler:
Eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Ihr Kind die Therapie ohne weitere Wartezeiten beginnen kann und die von Ihnen bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassenunterlagen gespeichert sind, auch ist die vorherige Konsultation des Haus-oder Kinderarztes nicht erforderlich.
Mein Honorar wird Ihnen in Form einer Privatrechnung berechnet. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutisch fundierte Einzelsitzung á 50 Minuten Dauer gemäß diesen Vorgaben 100.55€.
Private Krankenversicherung:
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung vollständig übernommen. Abhängig von Ihrer Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif kann jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. Es ist daher sinnvoll, dass Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse abklären, ob Ihr abgeschlossener Tarif eine Kostenerstattung für Psychotherapie vorsieht, wie viele Therapiestunden übernommen werden und welche Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie für Ihr Kind beachtet werden müssen.
Die Abrechnung einer Einzelsitzung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von privaten Kassen und Beihilfestellen anerkannt wird.
Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutisch fundierte Einzelsitzung á 50 Minuten Dauer gemäß diesen Vorgaben 100.55€.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten ist nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens oder als Selbstzahler möglich. Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht vor dem Hintergrund einer Unterversorgung mit Psychotherapeuten eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung, die insbesondere bei Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, da diese sich in sensiblen Entwicklungsphasen befinden.
Nach §13Abs.3 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie gemäß dem Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97) haben Sie grundsätzlich Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und in zumutbarer örtlichen Entfernung.
Kann Ihnen Ihre Krankenkasse innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten, wobei der bloße Verweis der Krankenkasse auf Therapeutenlisten, Suchportale o.ä. nicht ausreicht, so ist sie gehalten, die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis wie der unseren zu übernehmen.
Beihilfe:
Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften oder Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in aller Regel problemlos, nachdem der Psychotherapeut einen ausführlich begründeten Antrag auf Leistungszusage gestellt hat. Am besten Sie erkundigen sich direkt bei dem für Sie zuständigen Leistungserbringer nach den konkreten Bestimmungen.
Eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Ihr Kind die Therapie ohne weitere Wartezeiten beginnen kann und die von Ihnen bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassenunterlagen gespeichert sind, auch ist die vorherige Konsultation des Haus-oder Kinderarztes nicht erforderlich.
Mein Honorar wird Ihnen in Form einer Privatrechnung berechnet. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutisch fundierte Einzelsitzung á 50 Minuten Dauer gemäß diesen Vorgaben 100.55€.
Private Krankenversicherung:
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung vollständig übernommen. Abhängig von Ihrer Versicherung oder Ihrem individuell abgeschlossenen Tarif kann jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, variieren. Es ist daher sinnvoll, dass Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse abklären, ob Ihr abgeschlossener Tarif eine Kostenerstattung für Psychotherapie vorsieht, wie viele Therapiestunden übernommen werden und welche Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie für Ihr Kind beachtet werden müssen.
Die Abrechnung einer Einzelsitzung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von privaten Kassen und Beihilfestellen anerkannt wird.
Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutisch fundierte Einzelsitzung á 50 Minuten Dauer gemäß diesen Vorgaben 100.55€.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten ist nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens oder als Selbstzahler möglich. Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht vor dem Hintergrund einer Unterversorgung mit Psychotherapeuten eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung, die insbesondere bei Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, da diese sich in sensiblen Entwicklungsphasen befinden.
Nach §13Abs.3 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie gemäß dem Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97) haben Sie grundsätzlich Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und in zumutbarer örtlichen Entfernung.
Kann Ihnen Ihre Krankenkasse innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten, wobei der bloße Verweis der Krankenkasse auf Therapeutenlisten, Suchportale o.ä. nicht ausreicht, so ist sie gehalten, die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis wie der unseren zu übernehmen.
Beihilfe:
Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften oder Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in aller Regel problemlos, nachdem der Psychotherapeut einen ausführlich begründeten Antrag auf Leistungszusage gestellt hat. Am besten Sie erkundigen sich direkt bei dem für Sie zuständigen Leistungserbringer nach den konkreten Bestimmungen.
Kontakt
Kontaktieren Sie mich und benennen Sie Ihr Anliegen, dann werde ich mich persönlich bei Ihnen bezüglich einer weiteren Abklärung und ggf. Terminabsprache zurückmelden.